So prüfen wir Bewertungen
Echte, nachvollziehbare Bewertungen sind die Grundlage unseres Verzeichnisses. Nach § 5b UWG legen wir offen, wie Bewertungen auf Gebäudereinigung.com entstehen und geprüft werden.
Nur eingeloggte Kundinnen und Kunden
Eine Bewertung kann nur abgeben, wer angemeldet ist. Anonyme oder Massen-Bewertungen sind technisch ausgeschlossen (ein aktiver Eintrag je Nutzer und Firma).
Prüfung vor Veröffentlichung
Jede Bewertung durchläuft eine Moderation, bevor sie öffentlich sichtbar wird. Wir prüfen auf Plausibilität, Spam und Richtlinienverstöße.
Kundenkontakt-Hinweis
Wer eine Bewertung schreibt, kann freiwillig eine Rechnung oder Auftragsbestätigung anhängen. Wir sehen sie uns an und kennzeichnen die Bewertung dann sichtbar mit „Kundenkontakt bestätigt“; die Datei löschen wir nach der Prüfung. Bewertungen ohne Nachweis zeigen wir ebenfalls, aber ohne dieses Kennzeichen — die Angabe, Kundin oder Kunde gewesen zu sein, ist dann eine Eigenangabe.
Wer bewerten darf
Bewerten können ausschliesslich Kundinnen und Kunden mit einem Bewertungskonto. Betriebe können keine Bewertungen abgeben — weder über andere Firmen noch über die eigene (§4 UWG, Anhang zu §3 Abs. 3 Nr. 23b/c). Auch mit einem Bewerberkonto ist das Bewerten nicht möglich.
Beanstandung durch die Firma
Bestreitet die bewertete Firma, dass es einen Kundenkontakt gab, kann sie die Bewertung aus ihrem Firmenbereich beanstanden — ohne Begründung, aber höchstens 3-mal in 30 Tagen. Die Bewertung ist dann sofort nicht mehr öffentlich. Wir leiten die Beanstandung per E-Mail an die Verfasserin oder den Verfasser weiter; innerhalb von 7 Tagen kann sie oder er Stellung nehmen und einen Nachweis hochladen. Belegt der Nachweis den Kundenkontakt, ist die Bewertung sofort wieder online und trägt das Kennzeichen „Kundenkontakt bestätigt“. Bleibt der Nachweis aus, entfernen wir die Bewertung und teilen die Begründung mit. Jeden Schritt protokollieren wir mit Zeitpunkt und Ausgang (BGH, Urteil vom 9. August 2022, VI ZR 1244/20).
Keine gekauften Rankings
Die Reihenfolge der Firmen richtet sich nach Bewertung, Relevanz oder Aktualität — nie nach Bezahlung. Rankings sind nicht käuflich.
Recht auf Antwort und Meldung
Firmen können öffentlich auf Bewertungen antworten. Jede Bewertung lässt sich melden (DSA Art. 16); wir prüfen die Meldung und informieren über die Entscheidung.
Fragen zu einer konkreten Bewertung? Nutz den „Melden“-Link an der jeweiligen Bewertung.
