Du überlegst, die Lehre im Gebäudereiniger-Handwerk zu starten? Hier stehen die harten Eckdaten: drei Jahre dual, die tarifliche Vergütung je Lehrjahr, was du lernst, wie geprüft wird und welche Wege der Gesellenbrief öffnet. Gemeint ist die klassische Ausbildung mit Abschluss, nicht der angelernte Einstieg und nicht der Meister.
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Inhalt
- Das Wichtigste in Kürze
- Drei Jahre dual: so ist die Ausbildung aufgebaut
- Betrieb, Berufsschule, überbetriebliche Werkstatt: wer dir was beibringt
- Ausbildungsvergütung je Lehrjahr nach Tarif
- Was du lernst: Reinigungsarten, Oberflächen und Verfahren
- Unterhalts-, Zwischen- und Grundreinigung im Ausbildungsplan
- Gestreckte Gesellenprüfung: Ablauf und wer dich prüft
- Zugang, Schulabschluss und Verkürzung der Ausbildungszeit
- Nach dem Gesellenbrief: Einsatzfelder und Weiterbildung
- Ausbildung oder angelernt anfangen: was für wen spricht
Das Wichtigste in Kürze
Die Ausbildung dauert drei Jahre im dualen System und endet mit dem Gesellenbrief, einem staatlich anerkannten Abschluss.
Der Lohntarifvertrag nennt ab dem 1. Januar 2025 monatlich 1.000,00 Euro im ersten, 1.150,00 Euro im zweiten und 1.300,00 Euro im dritten Lehrjahr brutto; diese Beträge gelten, wenn dein Betrieb an diesen Tarifvertrag gebunden ist.
Ein bestimmter Schulabschluss ist nicht vorgeschrieben; mit höherem Abschluss, abgeschlossener Berufsausbildung oder guten Leistungen kannst du die Zeit verkürzen.
Geprüft wird in zwei Teilen (gestreckte Gesellenprüfung); im Prüfungsausschuss sitzen ein selbstständiger und ein angestellter Meister oder Geselle sowie ein Berufsschullehrer.
Nach dem Gesellenbrief stehen dir Sonderreinigung, Objektleitung und Lehrgänge zum geprüften Vorarbeiter oder Objektleiter offen.
Drei Jahre dual: so ist die Ausbildung aufgebaut
Die Ausbildung zur Gebäudereinigerin und zum Gebäudereiniger dauert drei Jahre und läuft dual: Du arbeitest im Betrieb mit und gehst parallel in die Berufsschule. Am Ende steht der Gesellenbrief, ein staatlich anerkannter Abschluss. Gemeint ist hier die klassische Lehre, nicht der angelernte Einstieg.
Du bist vom ersten Tag an Beschäftigter deines Betriebs, mit Vertrag, Urlaubsanspruch und Probezeit. Der Unterschied zum angelernten Start: Du lernst planmäßig alle Reinigungsarten und Verfahren, auch die, die dein Betrieb selten braucht.
So liegen die drei Jahre grob:
Erstes Jahr: Mitarbeit im Betrieb, Berufsschule und überbetriebliche Werkstatt; am Anfang läuft deine Probezeit.
Zweites Jahr: dieselben drei Lernorte, dazu der erste Teil der Gesellenprüfung im Lauf der Ausbildung. Den Termin nennt dir deine Innung oder dein Ausbilder.
Drittes Jahr: Vertiefung im Betrieb, danach der zweite Prüfungsteil am Ende der Ausbildung und der Gesellenbrief.
Frag im Bewerbungsgespräch, in welchen Objekten der Betrieb arbeitet. Davon hängt ab, wie viel du im Alltag mitbekommst und was du in der überbetrieblichen Werkstatt nachholen musst.
Frag im Bewerbungsgespräch, in welchen Objekten der Betrieb arbeitet.
Betrieb, Berufsschule, überbetriebliche Werkstatt: wer dir was beibringt
Drei Orte teilen sich deine Ausbildung. Der Betrieb zeigt dir die Praxis im Objekt, die Berufsschule den theoretischen Teil, und die überbetriebliche Ausbildungsstätte ergänzt Fertigkeiten, die dein Betrieb nicht anbieten kann. Wie die Schule organisiert ist, hängt vom Bundesland ab: Blockunterricht über mehrere Wochen oder Teilzeitunterricht an festen Wochentagen.
Die überbetriebliche Ausbildungsstätte ist eine Werkstatt der Innung. Dort übst du Verfahren an Musterflächen, ohne Kunden und ohne Zeitdruck.
In Bayern und Baden-Württemberg gibt es zusätzlich eigene Werkstätten an den beruflichen Schulen. Hat sich dein Betrieb etwa auf Unterhaltsreinigung in Büros spezialisiert, lernst du Glas-, Fassaden- oder Bodenverfahren dort und nicht im Alltagsgeschäft.
Ausbildungsvergütung je Lehrjahr nach Tarif
Der Lohntarifvertrag für die Gebäudereinigung nennt ab dem 1. Januar 2025 monatlich 1.000,00 Euro im ersten, 1.150,00 Euro im zweiten und 1.300,00 Euro im dritten Lehrjahr, jeweils brutto. Diese Beträge stehen dir zu, wenn dein Betrieb an diesen Tarifvertrag gebunden ist. Ist er das nicht, gilt, was in deinem Ausbildungsvertrag vereinbart ist.
Das heißt für dich: Dein Geld kommt monatlich, auch in Berufsschulwochen, und der Betrag steigt mit jedem Lehrjahr.
Grundlage: Lohntarifvertrag für die Gebäudereinigung, Beträge gültig ab 1. Januar 2025
Steht in deinem Vertragsentwurf ein niedrigerer Betrag, frag zweierlei nach: ob der Betrieb an den Lohntarifvertrag gebunden ist und welcher Tarifstand dem Betrag zugrunde liegt. Ältere Vergütungstabellen aus Broschüren und Flyern sind in der Branche noch im Umlauf, deshalb lohnt der Abgleich mit dem Datum.
Der Lohntarifvertrag für die Gebäudereinigung nennt ab dem 1. Januar 2025 monatlich 1.000,00 Euro im ersten, 1.150,00 Euro im zweiten und 1.300,00 Euro im dritten Lehrjahr, jeweils brutto.
Was du lernst: Reinigungsarten, Oberflächen und Verfahren
Im Kern lernst du, Oberflächen zu erkennen und dazu das passende Verfahren zu wählen. Stein, Holz, Textil, Kunststoff, Glas und Metall reagieren unterschiedlich auf Wasser, Chemie und Mechanik. Dazu kommen Maschinen, Arbeitssicherheit, Kalkulation von Arbeitsabläufen und der Umgang mit Kunden im Objekt.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Ein Linoleumboden verträgt andere Mittel als ein PVC-Belag, und wer das verwechselt, kann die Schutzschicht beschädigen. Genau dieses Wissen trennt die Lehre vom reinen Anlernen.
Desinfektions- und Dekontaminationsverfahren stehen ebenfalls im Ausbildungsplan. Sie verlangen besondere fachliche Kompetenzen, weil Dosierung, Einwirkzeit und Reihenfolge der Schritte über das Ergebnis entscheiden.
Hautschutz und Handschuhe gehören zu jedem dieser Verfahren dazu. Mehr dazu im Artikel „Hautschutz und Reinigungsmittel: so schützen sich Reinigungskräfte“.
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Unterhalts-, Zwischen- und Grundreinigung im Ausbildungsplan
Die Ausbildungsverordnung trennt die Reinigungsarten klar voneinander: Unterhalts- und Zwischenreinigung auf der einen Seite, Grund- und Außenreinigung auf der anderen. Du lernst beide Blöcke, und zwar als eigene Aufgaben mit eigenen Zielen.
Unterhaltsreinigung ist das tägliche oder wöchentliche Programm im Objekt. Zwischenreinigung frischt zwischendurch auf, ohne den kompletten Aufbau zu entfernen.
Die Grundreinigung gilt im Ausbildungsrecht als eigenständiges berufliches Feld. Hier wird der Belag bis auf den Untergrund gereinigt und neu aufgebaut, was deutlich mehr Fachwissen verlangt als das tägliche Wischen. Wenn du später in Sonderreinigungsteams willst, ist das dein Übungsfeld.
Gestreckte Gesellenprüfung: Ablauf und wer dich prüft
Geprüft wird in zwei Teilen statt in einer Zwischen- und einer Abschlussprüfung. Seit der Überarbeitung der Gebäudereinigerausbildungsverordnung zum 28. Juni 2019 gilt die gestreckte Gesellenprüfung: Teil 1 legst du im Lauf der Ausbildung ab, Teil 2 am Ende. Beide Teile sind Prüfung, keine Generalprobe.
Geprüft wird praktisch und schriftlich. Du bearbeitest Arbeitsaufgaben an echten Oberflächen, erklärst dein Vorgehen und beantwortest Fragen zu Verfahren, Mitteln und Sicherheit.
Im Prüfungsausschuss sitzen mindestens drei Personen: eine selbstständige und eine angestellte Fachkraft aus dem Handwerk, also Meisterin, Meister oder Geselle, dazu eine Lehrkraft der Berufsschule. Dein eigener Chef prüft dich also nicht allein, und das Urteil hängt nicht an einer einzelnen Person.
Wenn Infos aus älteren Quellen von einer Zwischenprüfung sprechen, sind sie überholt.
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Zugang, Schulabschluss und Verkürzung der Ausbildungszeit
Ein bestimmter Schulabschluss ist für die Ausbildung nicht vorgeschrieben. Betriebe stellen mit Hauptschul-, Werkreal- oder Gesamtschulabschluss ein, ebenso mit mittlerem Abschluss oder Abitur. Wer schon eine Berufsausbildung oder gute Leistungen mitbringt, kann die drei Jahre verkürzen.
Die Verkürzung richtet sich nach der Handwerksordnung und läuft über einen Antrag bei der Handwerkskammer, dem dein Betrieb zustimmen muss. Für Quereinsteiger mit abgeschlossener Lehre in einem anderen Beruf ist das der übliche Weg.
Mit mittlerem Bildungsabschluss kannst du über Zusatzunterricht parallel die Fachhochschulreife erwerben. Dieses Modell bietet nicht jede Berufsschule an; die Übersicht dazu stammt von der Landesinnung Baden-Württemberg und gilt nicht bundesweit gleich.
Bevor du unterschreibst, geh den Vertrag Punkt für Punkt durch:
Beginn und Dauer der Ausbildung
Vergütung für jedes der drei Lehrjahre, mit Betrag und Tarifstand
Urlaubstage im Jahr
Länge der Probezeit
Lernorte: Betrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildungsstätte
wöchentliche Arbeitszeit und wie Berufsschultage angerechnet werden
Fehlt ein Punkt oder bleibt er unklar, frag nach, bevor du unterschreibst. Die Handwerkskammer trägt den Vertrag ins Verzeichnis ein und schaut dabei ohnehin auf diese Angaben.
Nach dem Gesellenbrief: Einsatzfelder und Weiterbildung
Mit dem Gesellenbrief gehen zwei Richtungen auf: handwerklich in die Sonderreinigung oder organisatorisch in die Objektleitung. In Sonderreinigungsteams steht die Arbeit an der Oberfläche im Vordergrund, von der Nassgrundreinigung bis zu speziellen Verfahren. Dafür brauchst du genaue Kenntnisse über Beläge, ihre Eigenschaften und die passenden Verfahren.
Die Objektleitung betreut mehrere Objekte in der Unterhaltsreinigung. Sie sorgt dafür, dass vor Ort das geleistet wird, was im Leistungsverzeichnis steht, also in der Liste der mit dem Kunden vereinbarten Arbeiten. Dazu kommt die Materialversorgung der Reinigungsräume und die enge Abstimmung mit den Vorarbeitern.
Formale Schritte gibt es auch unterhalb des Meisters.
Die Fachakademie für Gebäudemanagement und Dienstleistungen bietet Lehrgänge zum geprüften Vorarbeiter und zum geprüften Objektleiter an, dazu berufsspezifische Fortbildungen und Vorbereitungskurse. Getragen wird sie von mehreren Landesinnungen. Der Meistertitel bleibt die klassische Weiterbildung im Handwerk, er berechtigt zum Ausbilden und zum Hochschulzugang.
Was du nach der Ausbildung pro Stunde verdienst, hängt von deiner Lohngruppe ab. Die Sätze stehen im Artikel „Lohn in der Gebäudereinigung 2026: Was dir pro Stunde mindestens zusteht“.
Ausbildungsplätze und Stellen in der Gebäudereinigung findest du in der Jobbörse von Gebäudereinigung.com.
Ausbildung oder angelernt anfangen: was für wen spricht
Angelernt startest du sofort und wirst nach geleisteten Zeitstunden bezahlt. In der Ausbildung bekommst du einen festen Monatsbetrag, dafür drei Jahre lang auch in Schulwochen und bei Prüfungsvorbereitung. Beides sind gangbare Wege, sie passen nur zu unterschiedlichen Lebenslagen.
Für die Ausbildung spricht, dass du Verfahren lernst, die im angelernten Alltag selten vorkommen: Grundreinigung, Bodensanierung, Desinfektion, Umgang mit Maschinen. Genau diese Arbeiten führen später in Sonderreinigung, Vorarbeit und Objektleitung.
Gegen die Ausbildung spricht, wenn du kurzfristig ein höheres Monatseinkommen brauchst oder nur wenige Stunden in der Woche arbeiten kannst. Dann ist der angelernte Einstieg realistischer. Den Gesellenbrief kannst du später über eine externe Gesellenprüfung nachholen; dafür gelten Zulassungsvoraussetzungen, unter anderem nachgewiesene Berufspraxis. Was in deinem Fall verlangt wird, erfragst du bei der Handwerkskammer.
Wie der Einstieg ohne Ausbildung abläuft, steht im Artikel „Arbeiten als Reinigungskraft: Lohn, Arbeitszeit und der Einstieg Schritt für Schritt“. Geht es dir um Nebenverdienst mit wenigen Stunden, hilft „Minijob als Reinigungskraft 2026: Verdienstgrenze, Stunden und Abgaben“ weiter.
Häufige Fragen
Kann ich die Ausbildung in Teilzeit machen, wenn ich ein Kind betreue?
Eine Ausbildung mit reduzierter Wochenstundenzahl ist im Handwerk möglich, wenn dein Betrieb mitgeht und die Handwerkskammer zustimmt. Die Vergütung kann sich dann anteilig verringern, und die Ausbildung dauert unter Umständen länger als drei Jahre. Klär beides vor der Unterschrift: Sprich mit dem Betrieb über die Stundenzahl und lass dir von der Kammer bestätigen, wie sich Dauer und Vergütung ändern.
Was passiert, wenn ich die Gesellenprüfung nicht bestehe?
Eine nicht bestandene Prüfung lässt sich wiederholen. Wie oft das möglich ist und ob sich dein Ausbildungsverhältnis bis zum nächsten Termin verlängert, ist in den geltenden Regeln zur Prüfung festgelegt und steht nicht im Ermessen einzelner Beteiligter. Die Einzelheiten und die Fristen erfragst du bei der Handwerkskammer. Melde dich dort und bei deinem Ausbildungsbetrieb sofort nach dem Ergebnis, weil für die Anmeldung zum nächsten Termin Fristen gelten.
Muss ich Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe und Werkzeug selbst bezahlen?
Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel stellt dein Betrieb, das gilt auch für Auszubildende. Persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe, Schutzbrille oder Sicherheitsschuhe muss der Betrieb stellen und bezahlen; das ist eine Pflicht aus dem Arbeitsschutz und keine Verhandlungssache. Offen bleibt nur die Berufskleidung: Frag im Vorstellungsgespräch nach, wer sie stellt und wer sie wäscht.
Brauche ich für die Ausbildung einen Führerschein?
Vorgeschrieben ist er nicht. In vielen Betrieben fährst du im Team zum Objekt, gesteuert wird das Fahrzeug von Kolleginnen und Kollegen. Betriebe mit vielen kleinen Objekten im Umland sehen einen Führerschein aber gern, und manche verlangen ihn für spätere Aufgaben. Ob der Betrieb sich an den Kosten beteiligt, ist Verhandlungssache und gehört ins Bewerbungsgespräch.

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