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Gebäudereinigung.com – Ratgeber
Eine Reinigungskraft in Arbeitskleidung liest im Treppenhaus eines Bürogebäudes ihren Stundenzettel, neben ihr steht der Reinigungswagen.

Ratgeber · Lohn in der Gebäudereinigung 2026: Mindestlohn, Tarif, Lohngruppen

Lohn in der Gebäudereinigung 2026: Was dir pro Stunde mindestens zusteht

9 Min. Lesezeit

Freitagmittag, die Abrechnung liegt neben dem Schlüsselbund auf dem Küchentisch. Du fährst mit dem Finger die Stundenzeile entlang und willst wissen, ob der Betrag unten passt. Hier stehen die zwei Stundensätze, die 2026 bundesweit für gewerbliche Reinigungskräfte gelten. Sie sind allgemeinverbindlich: Jede Reinigungsfirma muss sich daran halten. Dazu die Frage, welche Lohngruppe zu deiner Arbeit gehört.

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Hörfassung des Ratgebers „Lohn in der Gebäudereinigung 2026: Was dir pro Stunde mindestens zusteht“: zwei Stimmen im Gespräch, eine fragt, eine erklärt. Dauer: etwa 5 Minuten.
Inhalt
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Stundenlohn 2026: Das steht dir mindestens zu
  3. Lohngruppe 1 oder Lohngruppe 6: Welche Arbeit wohin gehört
  4. Beispiele aus dem Alltag: Büro, Treppenhaus, Glasfassade
  5. Branchenmindestlohn und gesetzlicher Mindestlohn: der Unterschied
  6. Die übrigen Lohngruppen: Wann Tariflohn gilt und wann nur der Mindestlohn
  7. Welche Lohngruppen es noch gibt: Übersicht und Untergrenze 2026
  8. Lohnzettel prüfen: Stunden, Eingruppierung, Zuschläge
  9. Zu wenig auf dem Konto: Wer weiterhilft
  10. Kurz gerechnet: die Zahlen, die du behalten solltest

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Januar 2026 gelten bundesweit 15,00 Euro brutto je Stunde für Innen- und Unterhaltsreinigung und 18,40 Euro brutto je Stunde für Glas- und Außenreinigung.

  • Beide Sätze sind allgemeinverbindlich: Eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz bindet jede Reinigungsfirma daran, auch ohne Tarifvertrag und ohne Verbandsmitgliedschaft.

  • Es sind die Sätze der Lohngruppe 1 und der Lohngruppe 6; sie gelten für alle gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung.

  • Der Branchenmindestlohn liegt über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und geht ihm vor: 2025 standen 14,25 Euro gegen 12,82 Euro.

  • Prüfen geht in Minuten: Grundlohn durch die geleisteten Stunden teilen und das Ergebnis gegen den Mindestsatz deiner Lohngruppe halten.

Stundenlohn 2026: Das steht dir mindestens zu

Seit dem 1. Januar 2026 gilt bundesweit: 15,00 Euro brutto je Stunde in der Innen- und Unterhaltsreinigung, 18,40 Euro brutto je Stunde in der Glas- und Außenreinigung. Beide Beträge sind Mindestsätze für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung. Sie hängen nicht davon ab, in welchem Bundesland du arbeitest oder wie lange du schon im Betrieb bist.

Diese beiden Sätze sind allgemeinverbindlich. Eine Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz erstreckt sie auf jeden Betrieb der Gebäudereinigung in Deutschland. Dein Arbeitgeber muss in keinem Verband sein und keinen Tarifvertrag unterschrieben haben: Er ist trotzdem daran gebunden.

Heißt für dich: Niemand kann dir diese Untergrenze wegverhandeln.

Die Sätze der Lohngruppen 1 und 6 sind allgemeinverbindliche Mindestarbeitsbedingungen und dürfen nicht unterschritten werden.

Die Entwicklung der beiden Sätze auf einen Blick:

  • Lohngruppe 1, Innen- und Unterhaltsreinigung: 14,25 Euro ab 1. Januar 2025, 15,00 Euro ab 1. Januar 2026

  • Lohngruppe 6, Glas- und Außenreinigung: 17,65 Euro ab 1. Januar 2025, 18,40 Euro ab 1. Januar 2026

  • Grundlage: Mindestlohntarifvertrag vom 15. November 2024, Beträge bundeseinheitlich und brutto je Zeitstunde

  • Allgemeinverbindlich per Rechtsverordnung: gültig in jedem Betrieb der Branche, mit oder ohne Tarifbindung

Balkendiagramm: Mindestsätze 2025 und 2026. Brutto je Zeitstunde, bundeseinheitlich für gewerblich Beschäftigte. Lohngruppe 1, ab 1. Januar 2025: 14,25 Euro je Stunde; Lohngruppe 1, ab 1. Januar 2026: 15,00 Euro je Stunde; Lohngruppe 6, ab 1. Januar 2025: 17,65 Euro je Stunde; Lohngruppe 6, ab 1. Januar 2026: 18,40 Euro je Stunde. Quelle: Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung vom 15. November 2024 · Stand: Januar 2026.
Balkendiagramm: Mindestsätze 2025 und 2026. Brutto je Zeitstunde, bundeseinheitlich für gewerblich Beschäftigte. Lohngruppe 1, ab 1. Januar 2025: 14,25 Euro je Stunde; Lohngruppe 1, ab 1. Januar 2026: 15,00 Euro je Stunde; Lohngruppe 6, ab 1. Januar 2025: 17,65 Euro je Stunde; Lohngruppe 6, ab 1. Januar 2026: 18,40 Euro je Stunde. Quelle: Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung vom 15. November 2024 · Stand: Januar 2026.

Beide Zahlen sind Bruttowerte je Zeitstunde, nicht das, was auf dem Konto landet.

Es geht hier um den Stundenlohn gewerblicher Reinigungskräfte. Was bei einem Minijob an der Verdienstgrenze passiert und was Auszubildende bekommen, bleibt außen vor; das sind eigene Themen.

Lohngruppe 1 oder Lohngruppe 6: Welche Arbeit wohin gehört

Entscheidend ist, was du tust, nicht wie die Stelle heißt. Reinigst du im Gebäude, also Böden, Treppenhäuser, Büros, Sanitärräume, Möbel oder technische Geräte, liegt deine Arbeit in Lohngruppe 1. Arbeitest du an Glas und an der Außenhülle des Gebäudes, gilt Lohngruppe 6 mit dem höheren Stundensatz.

So führt die Tätigkeitsbeschreibung zur Gruppe:

  • Reinigung und pflegende Behandlung von Innenbauteilen in Bauwerken aller Art, dazu Gebäudeeinrichtungen, haustechnische Anlagen und technische Geräte: Lohngruppe 1

  • Innenreinigung in Verkehrsmitteln wie Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Schiffen: ebenfalls Lohngruppe 1

  • Nicht erfasst: die Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und Autohäusern

  • Reinigungsarbeiten in fachlichen Teilbereichen der Glas- und Außenreinigung: Lohngruppe 6

  • Mischung aus beidem: Stunden getrennt erfassen lassen und die Eingruppierung schriftlich klären

Die Zuordnung folgt der Tätigkeit, nicht dem Titel im Vertrag. Wenn dein Monat beides enthält, Innenreinigung und Arbeiten an Glas oder Fassade, dann frag nach, wie die Stunden getrennt erfasst werden. Lass dir die Aufteilung schriftlich geben, am besten als Zeile auf der Abrechnung.

Ein Glasreiniger zieht von der Hubarbeitsbühne aus eine Scheibe der Glasfassade eines Bürogebäudes ab.
Ein Glasreiniger zieht von der Hubarbeitsbühne aus eine Scheibe der Glasfassade eines Bürogebäudes ab.

Beispiele aus dem Alltag: Büro, Treppenhaus, Glasfassade

Der Wischbezug klatscht auf den Boden, draußen ist es noch dunkel, und bis zur Pause liegen vier Stockwerke vor dir. Diese Schicht hat eine Nummer, und die steht auf deiner Abrechnung.

Typische Einsätze und ihre Einordnung:

  • Büroetage am Morgen, Schreibtische abwischen, Papierkörbe leeren, Böden wischen: Lohngruppe 1

  • Treppenhaus in der Wohnanlage, Handläufe und Stufen: Lohngruppe 1

  • Sanitärbereich in Schule oder Kita: Lohngruppe 1

  • Straßenbahn oder Reisebus innen ausreinigen: Lohngruppe 1

  • Außenfenster und Glasfassade, auch von der Hubarbeitsbühne: Lohngruppe 6

  • Grenzfälle wie Glasflächen im Innenbereich: Eingruppierung dieser Stunden erfragen, nicht raten

Bleibt ein Einsatz unklar, dann ist das kein Grund für Streit, sondern für eine sachliche Frage an die Objekt- oder Einsatzleitung: nach welcher Lohngruppe laufen diese Stunden.

Branchenmindestlohn und gesetzlicher Mindestlohn: der Unterschied

Für dich zählt der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung, nicht der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Der Branchensatz liegt höher und ist per Verordnung für alle Betriebe der Branche verbindlich, auch ohne Verbandsmitgliedschaft deines Arbeitgebers. Der gesetzliche Mindestlohn ist die Untergrenze für alle Branchen zusammen, deine Untergrenze liegt darüber.

Der Abstand in Zahlen:

  • 2025: Lohngruppe 1 mit 14,25 Euro, allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn 12,82 Euro

  • 2026: Lohngruppe 1 mit 15,00 Euro, allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn 13,90 Euro

  • 2027: gesetzlicher Mindestlohn 14,60 Euro; ein Tarifwert für die Branche liegt dafür nicht vor

Balkendiagramm: Branchensatz gegen gesetzlichen Mindestlohn. Lohngruppe 1 im Vergleich zur allgemeinen Untergrenze, brutto je Stunde. Lohngruppe 1, 2025: 14,25 Euro je Stunde; Gesetzlicher Mindestlohn 2025: 12,82 Euro je Stunde; Lohngruppe 1, 2026: 15,00 Euro je Stunde; Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 Euro je Stunde. Quelle: Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung, Mindestlohnanpassungsverordnung · Stand: 2026.
Balkendiagramm: Branchensatz gegen gesetzlichen Mindestlohn. Lohngruppe 1 im Vergleich zur allgemeinen Untergrenze, brutto je Stunde. Lohngruppe 1, 2025: 14,25 Euro je Stunde; Gesetzlicher Mindestlohn 2025: 12,82 Euro je Stunde; Lohngruppe 1, 2026: 15,00 Euro je Stunde; Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 Euro je Stunde. Quelle: Mindestlohntarifvertrag Gebäudereinigung, Mindestlohnanpassungsverordnung · Stand: 2026.

Verbindlich wird der Branchensatz durch die Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung. Darauf kannst du dich berufen, ohne mit jemandem zu diskutieren.

Viele fragen lieber nicht nach, weil sie Ärger mit der Objektleitung fürchten. Die erste Prüfung erledigst du allein am Küchentisch, und niemand erfährt davon.

Ein Hinweis zur Zukunft: In der Fachliteratur wird eingeschätzt, dass der tarifliche Mindestlohn 2027 auf rund 16 Euro steigen müsste, um den Vorsprung zu halten. Das ist eine Einschätzung, kein geltender Wert.

Die übrigen Lohngruppen: Wann Tariflohn gilt und wann nur der Mindestlohn

Allgemeinverbindlich sind nur die Sätze der Lohngruppen 1 und 6. Die Löhne der Lohngruppen 2, 3, 4, 7 und 8 gelten allein in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen. Liegt keine Tarifbindung vor, greift für Tätigkeiten der Lohngruppen 2 bis 4 der Mindestlohn der Lohngruppe 1 und für Lohngruppen 7 bis 9 der der Lohngruppe 6.

Ohne Tarifbindung ist der Mindestsatz der Lohngruppe 1 deine Untergrenze, also 15,00 Euro brutto je Stunde seit dem 1. Januar 2026.

Was das praktisch bedeutet:

  • Tätigkeit der Lohngruppen 2 bis 4, kein Tarif im Betrieb: mindestens 15,00 Euro je Stunde

  • Tätigkeit der Lohngruppen 7 bis 9, kein Tarif im Betrieb: mindestens 18,40 Euro je Stunde

  • Tarifgebundenes Arbeitsverhältnis: der Lohntarifvertrag gilt mit dem Satz deiner Gruppe, der über dem Mindestsatz liegen kann

  • Abrechnung nach Fläche, Zimmerzahl oder Objekt: der nach Arbeitsstunden berechnete Tariflohn darf überschritten, aber nicht unterschritten werden

  • Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden müssen trotzdem aufgezeichnet werden

Diese Zuordnungsregel steht in § 2 Nr. 2 TV Mindestlohn. Sie ist der Punkt, der am häufigsten übersehen wird, wenn jemand eine Tätigkeit zwischen den beiden verbindlichen Gruppen ausübt.

Ob dein Betrieb tarifgebunden ist, erkennst du meist am Arbeitsvertrag: Dort wird auf die Tarifverträge der Gebäudereinigung verwiesen. Die jeweils gültigen Fassungen veröffentlicht der Bundesinnungsverband.

Welche Lohngruppen es noch gibt: Übersicht und Untergrenze 2026

Die gewerblichen Lohngruppen der Gebäudereinigung sind durchnummeriert und reichen bis 9. Einen allgemeinverbindlichen Stundensatz haben nur zwei davon: Lohngruppe 1 mit 15,00 Euro brutto je Stunde und Lohngruppe 6 mit 18,40 Euro brutto je Stunde, beide seit dem 1. Januar 2026. Alle anderen Gruppen bringen ihren eigenen Betrag nur dann mit, wenn dein Arbeitsverhältnis tarifgebunden ist.

Die Übersicht, Gruppe für Gruppe:

  • Lohngruppe 1, Innen- und Unterhaltsreinigung: 15,00 Euro brutto je Stunde ab 1. Januar 2026, allgemeinverbindlich für jede Reinigungsfirma

  • Lohngruppen 2, 3 und 4: eigener Stundensatz nur in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen; ohne Tarifbindung gilt als Untergrenze der Satz der Lohngruppe 1, also 15,00 Euro

  • Lohngruppe 6, Glas- und Außenreinigung: 18,40 Euro brutto je Stunde ab 1. Januar 2026, allgemeinverbindlich für jede Reinigungsfirma

  • Lohngruppen 7, 8 und 9: eigener Stundensatz nur in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen; ohne Tarifbindung gilt als Untergrenze der Satz der Lohngruppe 6, also 18,40 Euro

  • Grundlage der beiden verbindlichen Beträge: Mindestlohntarifvertrag vom 15. November 2024, Werte brutto je Zeitstunde

  • Beträge und Tätigkeiten der nicht allgemeinverbindlichen Gruppen: nachzulesen im Lohntarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung

Für dich heißt das zwei Dinge. Erstens: Steht in deinem Vertrag eine Gruppe zwischen 2 und 4, darf dein Stundenlohn ohne Tarifbindung nicht unter 15,00 Euro liegen; bei 7 bis 9 nicht unter 18,40 Euro. Zweitens: Mit Tarifbindung ist der Satz deiner Gruppe die Messlatte, und der liegt über dem Mindestsatz.

Welche Tätigkeiten in den Gruppen 2 bis 4 und 7 bis 9 geführt werden und welcher Betrag dort steht, regelt der Lohntarifvertrag der Branche. Die gültige Fassung stellt der Bundesinnungsverband bereit. Wenn deine Abrechnung eine dieser Nummern nennt, lass dir sagen, auf welche Fassung sich der Betrag stützt.

Unsicher, ob deine Nummer passt? Dann rechne zuerst gegen 15,00 Euro oder 18,40 Euro, je nach Art deiner Arbeit. Unter diesen beiden Werten wird es in keiner Gruppe.

Lohnzettel prüfen: Stunden, Eingruppierung, Zuschläge

Eine Reinigungskraft vergleicht am Küchentisch ihre Lohnabrechnung mit dem Stundenzettel und rechnet den Stundensatz nach.
Eine Reinigungskraft vergleicht am Küchentisch ihre Lohnabrechnung mit dem Stundenzettel und rechnet den Stundensatz nach.

Zwei Zahlen reichen für die Prüfung: die bezahlten Stunden und der Grundlohn dafür. Teile den Grundlohn durch die Stundenzahl. Liegt das Ergebnis unter 15,00 Euro in der Innenreinigung oder unter 18,40 Euro bei Glas und Außen, hast du einen Punkt zum Nachfragen. Zuschläge rechnest du vorher heraus.

Nehmen wir an, du hast in einem Monat 62 Stunden Unterhaltsreinigung geleistet. 62 Stunden mal 15,00 Euro je Stunde ergibt 930 Euro brutto. Weniger darf der Grundlohn für diese Stunden nicht sein, mehr ist erlaubt.

Liegt das Ergebnis unter 15,00 Euro in der Innenreinigung oder unter 18,40 Euro bei Glas und Außen, hast du einen Punkt zum Nachfragen.

Diese fünf Punkte gehst du in wenigen Minuten durch:

  • Stundenzettel neben die Abrechnung legen und die Stundenzahl vergleichen

  • Auf die Eingruppierung schauen: steht dort Lohngruppe 1, Lohngruppe 6 oder gar nichts

  • Grundlohn durch Stunden teilen und das Ergebnis gegen den Mindestsatz deiner Gruppe halten

  • Zuschläge, Zulagen und Fahrtkostenersatz separat betrachten, nicht in den Grundlohn mischen

  • Kopien von Abrechnung und Stundenzettel aufbewahren, Monat für Monat

Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Fahrt- und Wegezeiten stehen in einem eigenen Tarifwerk der Branche, nicht im Mindestlohn. Beim Rechnen hältst du sie getrennt, sonst verrutscht dein Stundensatz.

Stimmt alles, faltest du das Blatt zusammen und legst es in den Ordner.

Zu wenig auf dem Konto: Wer weiterhilft

Erst sammeln, dann sprechen. Notiere für jeden Monat Stunden, Grundlohn und die Differenz zum Mindestsatz. Dann frag deinen Arbeitgeber schriftlich nach deiner Eingruppierung und dem zugrunde gelegten Stundensatz. Bleibt die Antwort aus, sind Betriebsrat und Gewerkschaft die nächsten Adressen.

Die Reihenfolge, die sich bewährt hat:

  • Unterlagen kopieren: Abrechnungen, Stundenzettel, Arbeitsvertrag

  • Differenz je Monat ausrechnen und auf einem Blatt festhalten

  • Schriftlich beim Arbeitgeber nach Lohngruppe und Stundensatz fragen

  • Betriebsrat einschalten, wenn es einen gibt

  • Gewerkschaft kontaktieren, wenn die Antwort fehlt oder nicht passt

Eine Reinigungskraft zeigt einem Betriebsratsmitglied im Betriebsbüro ihre gesammelten Abrechnungen und Stundenzettel.
Eine Reinigungskraft zeigt einem Betriebsratsmitglied im Betriebsbüro ihre gesammelten Abrechnungen und Stundenzettel.

Die Gewerkschaft IG BAU ist Tarifpartei in der Gebäudereinigung und kann deine Eingruppierung einordnen. Die gültigen Tarifverträge stellt der Bundesinnungsverband bereit, dort kannst du die Fassung nachlesen, auf die sich dein Betrieb beruft.

Wenn ein Arbeitgeber dauerhaft unter dem verbindlichen Satz abrechnet, ist der Markt größer als dieser eine Einsatz. In der Jobbörse von gebäudereinigung.com vergleichst du Stellen und gehst mit der Zahl im Kopf ins Bewerbungsgespräch.

Kurz gerechnet: die Zahlen, die du behalten solltest

Das Wichtigste in fünf Zeilen, bevor es zu den häufigen Fragen geht:

  • 15,00 Euro brutto je Stunde ab 1. Januar 2026 für Innen- und Unterhaltsreinigung, Lohngruppe 1

  • 18,40 Euro brutto je Stunde ab 1. Januar 2026 für Glas- und Außenreinigung, Lohngruppe 6

  • Beide Sätze sind allgemeinverbindlich und gelten in jedem Betrieb der Branche, Grundlage ist der Mindestlohntarifvertrag vom 15. November 2024

  • Tätigkeiten der Lohngruppen 2 bis 4 bekommen ohne Tarifbindung mindestens den Satz der Lohngruppe 1, Lohngruppen 7 bis 9 mindestens den der Lohngruppe 6

  • Prüfformel: Grundlohn geteilt durch bezahlte Stunden, Ergebnis gegen den Mindestsatz deiner Gruppe

Häufige Fragen

Bekomme ich den Branchenmindestlohn auch in der Probezeit?

Ja. Der allgemeinverbindliche Stundensatz gilt für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung ab der ersten Arbeitsstunde. Er hängt nicht davon ab, wie lange du im Betrieb bist. Für Innen- und Unterhaltsreinigung sind das 2026 mindestens 15,00 Euro brutto je Stunde, bei Glas- und Außenreinigung 18,40 Euro brutto je Stunde.

Zählt die Fahrt zwischen zwei Objekten als bezahlte Arbeitszeit?

Fahrt- und Wegezeiten regelt die Branche in einem eigenen Tarifwerk, nicht über den Mindestlohn. Deshalb hängt die Antwort an der Regelung, die für dein Arbeitsverhältnis gilt. Lass dir vom Betrieb erklären, wie diese Zeiten erfasst werden, und halte deine Fahrten selbst fest. Wird dabei nicht sauber abgerechnet, kann die Gewerkschaft deine Aufzeichnungen einordnen.

Was gilt, wenn mein Arbeitsvertrag einen niedrigeren Stundenlohn nennt?

Die Sätze der Lohngruppen 1 und 6 sind allgemeinverbindliche Mindestarbeitsbedingungen und dürfen nicht unterschritten werden. Eine niedrigere Zahl im Vertrag setzt den Mindestsatz nicht außer Kraft. Überschreiten ist erlaubt, unterschreiten nicht. Das gilt auch, wenn nach Fläche oder Zimmerzahl abgerechnet wird: Der nach Arbeitsstunden berechnete Lohn bleibt die Untergrenze.

Gilt für Glasreinigung ein anderer Stundenlohn als für Unterhaltsreinigung?

Ja, die Glas- und Außenreinigung hat einen eigenen, höheren Mindestsatz. 2026 sind das 18,40 Euro brutto je Stunde in Lohngruppe 6 gegenüber 15,00 Euro brutto je Stunde in Lohngruppe 1 für Innen- und Unterhaltsreinigung. Machst du beides, lass dir zeigen, welche Stunden als Glas- und Außenreinigung erfasst werden.

Gilt der Mindestlohn auch, wenn mein Betrieb in keinem Verband ist?

Ja. Die Sätze der Lohngruppen 1 und 6 sind durch Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf die gesamte Branche erstreckt. Mitgliedschaft im Innungsverband oder ein unterschriebener Tarifvertrag spielen dafür keine Rolle: Jede Reinigungsfirma muss mindestens 15,00 Euro brutto je Stunde innen und 18,40 Euro brutto je Stunde bei Glas und Außen zahlen.

In meinem Vertrag steht Lohngruppe 3. Was bedeutet das für meinen Stundenlohn?

Die Lohngruppen 2, 3 und 4 haben keinen allgemeinverbindlichen Stundensatz. Ihr Betrag gilt nur in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen und steht im Lohntarifvertrag der Branche. Ohne Tarifbindung ist der Mindestsatz der Lohngruppe 1 deine Untergrenze, also 15,00 Euro brutto je Stunde seit dem 1. Januar 2026. Dasselbe Prinzip gilt für die Lohngruppen 7 bis 9 mit 18,40 Euro.

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