Seit Januar steht ein höherer Stundenlohn auf deiner Abrechnung, und auf einmal sind deine gewohnten Stunden zu viel für den Minijob. Hier geht es um drei Zahlen: wie viel du im Monat verdienen darfst, wie viele Reinigungsstunden das bei deinem Lohn sind und was von deinem Geld abgeht. Welche Lohngruppe dir zusteht und wie du höher eingruppiert wirst, klärt ein eigener Artikel.
Artikel anhören
0:00 / –:––
Inhalt
- Das Wichtigste in Kürze
- 603 Euro im Monat: so hoch ist die Verdienstgrenze im Minijob
- Wie viele Reinigungsstunden das bei deinem Stundenlohn sind
- Rechenbeispiel: Monatsgrenze geteilt durch deinen Stundenlohn
- Abgaben: was der Betrieb zahlt und was von deinem Lohn abgeht
- Wenn dein Verdienst über die Grenze rutscht
- Minijob oder Midijob: der Unterschied in zwei Sätzen
- Vor der Unterschrift: was in deinem Minijob-Vertrag stehen sollte
Das Wichtigste in Kürze
Seit 1. Januar 2026 darfst du im Minijob durchschnittlich 603 Euro im Monat verdienen, über zwölf Monate also 7.236 Euro.
In der Innen- und Unterhaltsreinigung sind das bei 15,00 Euro je Stunde rund 40 Stunden im Monat, in Lohngruppe 6 bei 18,40 Euro deutlich weniger.
Die Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale zahlt dein Betrieb zusätzlich zu deinem Lohn; von deinem Lohn geht in der Regel dein eigener Anteil zur Rentenversicherung ab, sofern keine Befreiung vorliegt.
Der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung gilt auch im Minijob, ein niedrigerer Stundenlohn ist nicht zulässig.
Ein nicht vorhersehbares Überschreiten, etwa durch eine Krankheitsvertretung, ist nur in wenigen Monaten und begrenzter Höhe erlaubt; die Minijob-Zentrale gibt dir dazu Auskunft.
603 Euro im Monat: so hoch ist die Verdienstgrenze im Minijob
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze im Minijob bei 603 Euro im Monat. Verdienst du im Durchschnitt nicht mehr, gilt deine Arbeit als geringfügige Beschäftigung. Über ein ganzes Jahr gerechnet sind das 7.236 Euro. Die Grenze gilt bundesweit, in Hamburg genauso wie in Cottbus.
Die Zahl ist nicht gewürfelt. Sie hängt am gesetzlichen Mindestlohn: Der wird mit 130 multipliziert, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet. Dahinter steckt die Idee, dass zehn Arbeitsstunden pro Woche zu Mindestlohnbedingungen in einen Minijob passen sollen.
Wichtig für dich: Die Grenze wächst mit dem gesetzlichen Mindestlohn, nicht mit deinem Branchenlohn. Dein Stundenlohn in der Gebäudereinigung liegt über dem Mindestlohn. Also kommst du mit weniger Stunden an dieselben 603 Euro.
Für die Grenze zählt der Bruttobetrag auf deiner Abrechnung. Was davon noch abgeht, steht weiter unten bei den Abgaben.
Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze im Minijob bei 603 Euro im Monat.
Wie viele Reinigungsstunden das bei deinem Stundenlohn sind
Teile 603 Euro durch deinen Stundenlohn, fertig. In der Innen- und Unterhaltsreinigung, also Lohngruppe 1, sind das seit Januar 15,00 Euro je Stunde. In Lohngruppe 6 sind es 18,40 Euro. Je höher dein Stundenlohn, desto weniger Stunden passen in den Monat, bevor die Grenze erreicht ist.
Der Branchenmindestlohn gilt für gewerblich Beschäftigte in Betrieben der Gebäudereinigung, auch wenn sie geringfügig beschäftigt sind. Bist du dagegen unmittelbar bei Privatleuten im Haushalt angestellt, greift er nicht. Arbeitest du für eine Reinigungsfirma, gilt er auch für dich als Minijobberin oder Minijobber. Wer dir weniger anbietet, weil es ja nur ein Minijob sei, liegt falsch, und du darfst das im Gespräch so sagen.
In drei Schritten kommst du zu deiner Zahl:
Stundenlohn feststellen: Welche Lohngruppe steht in deinem Vertrag oder auf der Abrechnung?
Stunden ausrechnen: 603 Euro geteilt durch deinen Stundenlohn ergibt deine Monatsstunden.
Abgleichen: Passen die Stunden im Vertrag und die Stunden auf dem Stundenzettel zu dieser Zahl?
Schreib dir das Ergebnis auf den Stundenzettel, oben rechts.
In der Innen- und Unterhaltsreinigung, also Lohngruppe 1, sind das seit Januar 15,00 Euro je Stunde.
Rechenbeispiel: Monatsgrenze geteilt durch deinen Stundenlohn
Angenommen, du arbeitest in der Unterhaltsreinigung nach Lohngruppe 1 mit 15,00 Euro je Stunde und willst die Grenze möglichst genau ausschöpfen.
603 Euro geteilt durch 15,00 Euro ergibt 40,2 Stunden im Monat. Für die Woche rechnest du weiter: 52 Wochen geteilt durch zwölf Monate ergibt 4,33 Wochen je Monat. 40,2 Stunden geteilt durch 4,33 Wochen ergibt rund 9,3 Stunden in der Woche.
Für Lohngruppe 6 mit 18,40 Euro läuft dieselbe Rechnung anders aus. 603 Euro geteilt durch 18,40 Euro ergibt rund 32,8 Stunden im Monat. 32,8 Stunden geteilt durch 4,33 Wochen ergibt rund 7,6 Stunden in der Woche.
Lohngruppe 1, 15,00 Euro je Stunde: 40,2 Stunden im Monat, rund 9,3 Stunden in der Woche
Lohngruppe 6, 18,40 Euro je Stunde: rund 32,8 Stunden im Monat, rund 7,6 Stunden in der Woche
In Lohngruppe 6 reinigst du also weniger Stunden pro Woche, bei gleichem Geld. Und die Rechnung zeigt den Mechanismus: Steigt dein Stundenlohn stärker als die Grenze, schrumpft deine mögliche Stundenzahl.
Fürs Jahr: 603 Euro mal zwölf Monate ergibt 7.236 Euro.
)
Abgaben: was der Betrieb zahlt und was von deinem Lohn abgeht
Die Pauschalabgaben im Minijob trägt dein Betrieb. Er meldet dich bei der Minijob-Zentrale an und führt dorthin Pauschalbeträge für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Steuer und Umlagen ab. Dazu kommt die Meldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Pauschalen zahlt der Betrieb zusätzlich zu deinem Lohn.
Die folgenden Sätze gelten für einen Minijob in einem Reinigungsbetrieb. Bist du direkt bei einer Privatperson im Haushalt angestellt, läuft die Anmeldung anders und es gelten andere Sätze; danach fragst du bei der Minijob-Zentrale.
So teilt sich das auf:
Betrieb an die Minijob-Zentrale: Krankenversicherung 13,0 Prozent
Betrieb an die Minijob-Zentrale: Rentenversicherung 15,0 Prozent
Betrieb an die Minijob-Zentrale: Pauschalsteuer 2,0 Prozent
Betrieb an die Minijob-Zentrale: Umlagen 1,47 Prozent
Betrieb zusätzlich: Meldung und Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
Von deinem Lohn: dein eigener Anteil zur Rentenversicherung, solange keine Befreiung vorliegt; er sollte auf deiner Abrechnung erkennbar sein
Übrig bleibt dein eigener Anteil zur Rentenversicherung, den der Betrieb von deinem Lohn abzieht. Ob er bei dir abgezogen wird, siehst du auf der Lohnabrechnung. Fehlt die Zeile oder verstehst du sie nicht, frag in der Lohnbuchhaltung nach und lass dir sagen, was gemeldet wurde.
Auch für die Rente zählt der Minijob: Der Betrieb führt den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ab. Wie sich das auf deine spätere Rente auswirkt, hängt davon ab, ob du versicherungspflichtig bist oder dich hast befreien lassen. Das rechnet dir die Deutsche Rentenversicherung in einer Beratung aus, kostenlos und ohne Vertrag.
Ob du den Minijob als Zuverdienst zur Rente machst, neben dem Studium oder neben einer Vollzeitstelle, ändert an den Pauschalen des Betriebs nichts. Unterschiede entstehen erst bei dem, was neben dem Minijob läuft.
Wenn dein Verdienst über die Grenze rutscht
Zwei Regeln musst du auseinanderhalten: schwankender Verdienst und ein unvorhersehbares Überschreiten. Beide führen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Schwanken deine Stunden, schätzt der Betrieb im Voraus, was du in den nächsten zwölf Monaten verdienen wirst. Liegt der Durchschnitt bei höchstens 603 Euro im Monat, also 7.236 Euro im Jahr, darf ein einzelner Monat höher ausfallen. Entscheidend ist damit der Durchschnitt, nicht der einzelne Monat.
Die zweite Regel greift, wenn etwas dazwischenkommt. Springst du für eine erkrankte Kollegin ein und verdienst deshalb mehr, ist das ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten. Erlaubt ist das nur in einer begrenzten Zahl von Monaten und nur bis zu einer begrenzten Höhe. Wie viele Monate und welcher Betrag das in deinem Fall sind, sagt dir die Minijob-Zentrale.
Geplante Mehrarbeit ist nie unvorhersehbar. Weißt du im Voraus, dass zu einer bekannten Saison mehr Stunden anfallen, zählt das in die Schätzung hinein.
Hast du zwei Minijobs bei zwei Firmen, werden beide zusammengerechnet. Liegt die Summe über der Grenze, verlierst du den Minijob-Status in beiden Jobs gleichzeitig. Dann werden beide Beschäftigungen versicherungspflichtig und müssen bei deiner Krankenkasse gemeldet werden.
Sag deinem Betrieb deshalb früh Bescheid, wenn du woanders schon reinigst. Die Firma kann das sonst nicht richtig melden.
)
Minijob oder Midijob: der Unterschied in zwei Sätzen
Minijob heißt: durchschnittlich bis 603 Euro im Monat, die Pauschalabgaben zahlt der Betrieb. Liegst du regelmäßig darüber, besteht Versicherungspflicht und du zahlst eigene Beiträge. Für den Bereich direkt oberhalb der Grenze, den Midijob, gelten dafür besondere Beitragsregeln.
Mehr dazu gehört nicht in diesen Artikel. Wenn deine Stunden in diese Richtung wachsen, lass dir von der Lohnbuchhaltung vorrechnen, was netto übrig bleibt, bevor du zusagst.
Vor der Unterschrift: was in deinem Minijob-Vertrag stehen sollte
Ein guter Minijob-Vertrag macht die Rechnung nachprüfbar. Er nennt deine Stunden, deinen Stundenlohn samt Lohngruppe, das Objekt und deine Urlaubstage. Und er sagt, was gilt, wenn du eine Vertretung übernimmst. Fehlt eine dieser Angaben, frag nach, bevor du unterschreibst.
Branchenmindestlohn und Urlaubsanspruch stehen dir übrigens auch dann zu, wenn der Vertrag sie nicht erwähnt. Die Liste hilft dir nicht beim Verhandeln dieser Ansprüche, sondern beim Nachprüfen deiner Zahlen.
Darauf schaust du Zeile für Zeile:
Vereinbarte Stunden pro Woche oder Monat, als Zahl, nicht als nach Bedarf
Stundenlohn in Euro und die Lohngruppe, nach der du bezahlt wirst
Objekt oder Objekte, in denen du eingesetzt wirst, und die Einsatzzeiten
Urlaubstage pro Jahr, schriftlich im Vertrag
Regelung für Vertretungen: Wer fragt dich, wie wird abgerechnet, was passiert bei Mehrstunden
Aushändigung der Lohnabrechnung jeden Monat, damit du Stundenzettel und Abrechnung vergleichen kannst
Das Ziel ist, jeden Monat denselben Betrag zu bekommen, ohne Brief von der Minijob-Zentrale und ohne Streit um Nachzahlungen.
Wenn in deinem jetzigen Job die Stunden nicht zur Grenze passen und sich daran nichts ändern lässt, lohnt der Blick in die Jobbörse auf gebäudereinigung.com. Achte in den Anzeigen auf zwei Angaben: die Wochenstunden und den Stundenlohn. Mit der Division oben weißt du in zehn Sekunden, ob die Stelle in deinen Minijob passt.
)
Bei 15,00 Euro in der Innen- und Unterhaltsreinigung gilt: 603 Euro geteilt durch 15,00 Euro ergibt 40,2 Stunden im Monat.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden pro Woche darf ich im Minijob als Reinigungskraft reinigen?
Das hängt an deinem Stundenlohn. Bei 15,00 Euro in der Innen- und Unterhaltsreinigung gilt: 603 Euro geteilt durch 15,00 Euro ergibt 40,2 Stunden im Monat. 40,2 Stunden geteilt durch 4,33 Wochen ergibt rund 9,3 Stunden in der Woche. Das sind zum Beispiel drei Schichten zu drei Stunden. Bei 18,40 Euro in Lohngruppe 6 bleiben rund 7,6 Stunden pro Woche. Rechne mit deinem eigenen Stundenlohn nach, nicht mit dem gesetzlichen Mindestlohn.
Darf ich zwei Minijobs bei zwei Reinigungsfirmen haben?
Ja, solange beide zusammen nicht über 603 Euro im Monat liegen. Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Reißt die Summe die Grenze, werden alle Jobs versicherungspflichtig und sind damit keine Minijobs mehr; sie müssen bei deiner Krankenkasse gemeldet werden. Sag beiden Firmen von Anfang an, dass du noch woanders arbeitest, damit sie korrekt melden können.
Darf ich neben einer Vollzeitstelle einen Minijob haben?
Ja. Ein Minijob neben deiner Hauptbeschäftigung wird ihr nicht hinzugerechnet, die Pauschalen zahlt der Betrieb zusätzlich zu deinem Lohn. Von deinem Lohn geht aber auch hier dein eigener Anteil zur Rentenversicherung ab, außer du hast dich davon befreien lassen. Ein zweiter Minijob daneben würde mitgerechnet.
Was passiert, wenn ich eine Krankheitsvertretung übernehme und dadurch über die Grenze komme?
Ein solcher Monat beendet deinen Minijob nicht automatisch. Entscheidend ist, ob das Überschreiten vorhersehbar war. Eine Vertretung für eine erkrankte Kollegin gilt als nicht vorhersehbar, geplante Mehrarbeit zu einer bekannten Saison dagegen schon. Erlaubt ist ein solches Überschreiten nur in einer begrenzten Zahl von Monaten und begrenzter Höhe. Was in deinem Fall gilt, sagt dir die Minijob-Zentrale.

)
)
)
)